Worum geht es beim Factoring?
Factoring ist ein Finanzierungsgeschäft, in dem der Factor laufend und dauerhaft die Forderungen, die beim Kunden aus Lieferung und Leistung entstehen, ankauft (Finanzierung). Darüber hinaus übernimmt er das Ausfallrisiko (Delkredere) der Forderung und alle Verwaltungsfunktionen (Service), die mit der Forderung im Zusammenhang stehen. (Full-Service-) Factoring umfasst damit folgende Funktionen:
- Finanzierung
- Delkredere
- Service
Dieses nachfolgende Modell zeigt die Zusammenhänge zwischen dem Factoring-Kunden (Anschlußkunde), dem Factor und dem Abnehmer (Kunden):
Durch den laufenden Ankauf der Forderungen aus Lieferung und Leistung reduziert sich das Zahlungsziel auf 1-2 Tage, und der Kunde wandelt Forderungen direkt in Liquidität, die er zur Begleichung seiner Verbindlichkeiten einsetzt. Der Kunde kann also Skontierungsmöglichkeiten nutzen, für die ohne Factoring hohe Cashreserven gehalten werden müssten. Der Finanzierungseffekt entsteht durch die Vermeidung von Kapitalbindung. Der Vorteil liegt im sofortigen Erhalt der Liquidität. In der Praxis werden meist 75-100% der Forderungen sofort ausbezahlt.
Die vom Factor gekaufte Forderung wird auch von ihm verwaltet, d.h. die Buchhaltung, das Mahnwesen und ggf. das Inkasso werden durch eine Factoringgesellschaft durchgeführt. Die Inkassotätigkeit ist insbesondere bei Auslandsforderungen sehr hilfreich. Generell erfolgt das Mahnwesen aber in Abstimmung mit dem Anschlusskunden.
Der Factor deckt das Risiko der Zahlungsunfähigkeit der Schuldner zu 100% im Rahmen der gewährten Kreditlimite. Die Zahlungsunfähigkeit ist spätestens nach einer definierten Frist (meist 120 Tage) eingetreten (Protracted Default).
Factoring gibt es in mehreren Varianten
Das oben beschriebene Verfahren wird als Full-Service-Factoring oder Standardverfahren bezeichnet. Davon abweichend können die drei Funktionen Finanzierung, Delkredere und Service auch anders kombiniert bzw. modifiziert werden. Insbesondere größere Firmen nutzen diese Flexibilität
Inhouse-Factoring
Beim Inhouse-Verfahren verbleiben Buchhaltung, Mahnwesen und Inkasso beim Kunden, der auf weitergehende Dienstleistungen verzichtet. Der Kunde nützt nur Finanzierung und Delkredere.
Offenes und stilles Factoring
Beim offenen Factoring-Verfahren wird der Debitor über den Forderungsverkauf informiert und aufgefordert, direkt an den Factor zu zahlen. Die Information erfolgt einmalig durch ein sog. Notifikationsschreiben und wiederkehren durch einen Hinweis auf jeder Rechnung. Beim stillen Factoring-Verfahren wird die Forderungsabtretung dem Debitor gegenüber nicht angezeigt. In der Praxis haben sich dazu noch einige Mischformen herausgebildet. Für die Umsetzung im stillen Verfahren werden höhere Bonitätsanforderungen gestellt.
Echtes und unechtes Factoring
Im „echten Factoring“ übernimmt der Factor das Ausfallrisiko. Factoring ohne Übernahme des Ausfallrisikos wird als „unechtes Factoring“ bezeichnet. Im unechten Verfahren wird meist ein Rückkaufobligo vereinbart. In Deutschland wird fast ausschließlich das echte Factoring angewendet.
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In welchen Fällen ist Factoring geeignet?
Wesentlichen Einfluss auf die Factoringeignung haben die Art und Transparenz der Leistungserbringung sowie die Umsatzgröße:
Leistungserbringung
Grundsätzlich muß die Leistungserbringung klar, transparent und abgeschlossen sein. Bei Geschäften, denen eine Warenlieferung zugrunde liegt, muß also die Ware geliefert und frei von etwaigen Einreden sein. Im Idealfall liegt ein unterschriebener Lieferschein oder ein „Stundenzettel“ (Time and Material) zu Grunde. Bei Geschäften, denen eine Dienstleistung zu Grunde liegt, darf die Leistung ausschließlich Dienstvertragscharakter haben.
Darüber hinaus sind von einer Factoringfinanzierung meist folgende Umsatzbereiche ausgeschlossen:
- Umsätze an Privatkunden (über Spezialanbieter möglich)
- Barumsätze
- Wartungsverträge (bei vorschüssiger Verrechnung)
- Werkverträge (über Spezialanbieter möglich)
- Umsätze mit verbundenen Unternehmen
- Nicht kreditversicherbare Auslandsumsätze (z.B. Iran)
Eine klare, transparente und abgeschlossene Leistungserbringung ist Grundvoraussetzung für ein Factoringverfahren. Ist diese Voraussetzung gegeben, so können mittelständische Unternehmen ebenfalls die vielfältigen Vorteile des Factoring nutzen. Sollte ein Unternehmen verschieden Abrechnungsverfahren einsetzen, dann sollten die relevanten Umsätze klar abgrenzbar sein.
Jahresumsatz
Der Mindestumsatz kann in folgende Bereiche gruppiert werden:
250 T€ bis 3.000 T€ Jahresumsatz
Factoring ist möglich, ist aber relativ teuer. Die Finanzierungskosten liegen bei >10%. Es wird nur das Standardverfahren eingesetzt.
3.000 T€ bis 10.000 T€ Jahresumsatz
Unterer Kernbereich des Factoring. Ggf. kann ein Inhouse-Verfahren oder ein stilles Verfahren eingesetzt werden. Kommunikation über elektronische Schnittstellen.
10 M€ bis 100 M€ Jahresumsatz
Mittlerer Kernbereich des Factoring. Oft Inhouse-Verfahren ohne Offenlegung der Zession. Elektronische Schnittstellen. Durch die Komplexität des Verfahrens und der Verträge rechnet sich der Einsatz eines externen Beraters.
100 M€ bis 1.000 M€ Jahresumsatz
Oberer Kernbereich des Factoring: Oft Cashmanagement-Konten, Hedging von Fremdwährungen und Tax Planing in der Konzernkonsolidierung. Durch die Komplexität des Verfahrens und der Verträge rechnet sich der Einsatz eines externen Beraters.
Die wirtschaftliche Obergrenze liegt bei ca. 1.000 Mio. € Jahresumsatz. Durch eine Syndizierung von mehreren Factoringgesellschaften kann sogar ein wesentlich größeres Volumen abgewickelt werden.
In den typischen Bereichen der ABS-Finanzierung stellt Factoring eine interessante, wenn auch unspektakuläre Alternative dar. Vergleichsrechnungen zeigen wie wettbewerbsfähig die jeweiligen Instrumente sind.
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Factoring für Konzerne und Mittelstand
Welche Vorteile bietet Factoring?
Der Nutzen des Verfahrens entsteht durch den Einsatz der Liquidität. Durch den Einsatz des Factoring erfolgt zunächst ein Aktivtausch (Forderung gegen Geld). Durch den Einsatz der Liquidität können bzw. sollten sich folgende positive Effekte ergeben:
Wird die Liquidität zur Skontierung im Einkauf verwendet, dann stehen den Kosten des Verfahrens die Skontoerträge gegenüber. Die effektive Verzinsung des Factoringverfahrens sollte damit niedriger liegen als der vergleichbare Lieferantenkredit. Typische Verzinsungen eines Lieferantenkredits liegen zwischen 20% und 50%.
Wird die Liquidität zur Tilgung von Kontokorrentkrediten (KK) verwendet, dann stehen dem Factoring lediglich die ersparten KK-Kosten gegenüber.
Durch die Skontierung und durch die Tilgung reduziert sich die Bilanzsumme bzw. es verkürzt sich die Bilanz. Durch diese Verkürzung steigt die Eigenkapitalquote und verbessert das Rating.
Was kostet Factoring?
Im Factoringverfahren entstehen Kosten durch die Factoringgebühr, den Vorfinanzierungszinssatz und die Delkredereprüfung. Die Factoringgebühr wird auf den (Brutto-) Umsatz erhoben und bewegt sich in einer Größenordnung von ca. 0,15% bis 1,0%. Tendenziell ist die Gebühr umso höher, je niedriger der Jahresumsatz ist. Bei Gesellschaften mit weniger als 2.500 Tsd. € Jahresumsatz kann die Factoringgebühr auch weit über 1,0% liegen.
Der Vorfinanzierungszinssatz wird auf den effektiven Vorfinanzierungszeitraum erhoben und wird auch einzelforderungsgenau abgerechnet. Bei einer Forderungslaufzeit von z.B. 38 Tagen fällt der Zins auf die Bevorschussung von genau 38 Tagen an. Übliche Zinssätze liegen zwischen 2,0% und 6,0% und sind meistens an einen Referenzzinssatz (z.B. 3M-EURIBOR) gekoppelt. Tendenziell ist der Zins umso niedriger, je besser die Bonität des Kunden ist. Die Delkredereprüfung umfasst die Kreditprüfung der jeweiligen Debitoren. Sie fällt jährlich pro Debitor an und bewegt sich zwischen 20 € und 60 € pro Debitor und Jahr.
Die Leistung der TEC7 umfasst immer alle Tätigkeiten vom ersten Kontakt, der Entwicklung einer Struktur und die Umsetzung, bis zum Abschluss eines Vertrags. Unsere Leistungen werden grundsätzlich sehr stark erfolgsorientiert honoriert.
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