Factoring als eine Möglichkeit der forderungsbasierten Unternehmensfinanzierung ist aber nicht für jedes Unternehmen geeignet. Bestimmte Kriterien müssen durch ein Unternehmen erfüllt werden, um Factoring durchzuführen.
Je länger die Zahlungsziele, desto schwerer wird es, einen Factor zu finden, der bereit ist die Forderungen anzukaufen. Als ideale Voraussetzungen gelten hier gewährte Zahlungsziele von maximal 90 Tagen.
Auch ist es nötig, dass der potenzielle Factoring-Kunde ein bestimmtes Mindestvolumen beim Umsatz aufweist. Die Höhe ist nicht genau definiert, große Factoring-Gesellschaften setzten aber einen Mindestumsatz von mehr als 2 Mio. Euro voraus. Kleinere Anbieter akquirieren auch Kunden mit einem Umsatz ab 250.000 Euro.
Auch muss zwischen den Vertragsparteien eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich sein. So wird schon vor Abschluss des Vertrages das Unternehmen und dessen Buchführung genau analysiert, um die Bonität der Debitoren ermitteln zu können. In Bezug auf die zu verkaufenden Forderungen ist entscheidend, dass die Leistungen des Factoring-Kunden gegenüber dem Abnehmer vollständig erbracht wurden.
Diverse Branchen sind aufgrund der branchenüblichen Zahlungsbedingungen nicht für das Factoring geeignet. Ein Beispiel hierfür ist der Bausektor, bei dem Teilzahlungen nach Baufortschritt üblich sind und die VOB Vertragsgrundlage ist. Das Gleiche gilt für Branchen, in denen mit Rückgabe oder Umtauschrechten agiert wird, wie auch für Unternehmen, in denen sehr viel Kommissionsware gehandelt wird. Einzelwertberichtigte Forderungen, Forderungen gegenüber Privatpersonen oder Forderungen mit einem Zahlungsziel von mehr als 180 Tagen sind ebenfalls nicht für das Factoring geeignet.