Die Kosten, die durch das Factoring dem Factoring-Kunden entstehen, lassen sich in drei Kategorien einteilen. Zum einen die Factor-Gebühr. Sie ist für die übernommen Dienstleistungen sowie für die Risikoübernahme zu entrichten. Die Gebühr für die Dienstleistungen ist u. a. davon abhängig, von wie vielen Kunden z. B. die Buchhaltung und das Mahn- und Inkassowesen durch den Factor zu übernehmen ist, als auch von der durchschnittlichen Rechnungssumme. Die Gebühr für die Übernahme der Delkrederefunktion muss zum einen das Risiko des Factor abdecken und zum anderen für die Deckung des laufenden Überwachungs- und Prüfungsaufwandes ausreichend sein. Je höher das Ausfallrisiko für den Factor ist, desto höher fällt auch die Factoring-Gebühr aus.
Zurzeit belaufen sich die Kosten für die Übernahme des Delkredereschutzes auf 0,2 bis 0,5 % des Bruttoumsatzes, bei der Übernahme der Dienstleistungsfunktion sind, abhängig vom Aufwand, Kosten von 0,5 bis 3 % zu entrichten. Ist die Übernahme der Dienstleistungsfunktion für den Factor allerdings mit besonders hohen Kosten verbunden, können auch bis zu 5 % des Bruttoumsatzes für die Dienstleistungsfunktion zu zahlen sein. Zinsen sind eine weitere Kostenkomponente des Factoring-Geschäftes. Die Zeitspanne zwischen dem Verkauf der Forderungen und dem Zahlungseingang des Abnehmers ist durch den Factoring-Kunden zu verzinsen. Die Zeitspanne ist begrenzt durch den vertraglich vereinbarten Eintritt der Delkrederefunktion durch den Factor. Der zu zahlende Zinssatz orientiert sich an den Zinsen, die für Kontokorrentkredite zu zahlen sind. Des Weiteren, als dritte Kostenkomponente, können zwischen Factor und Factoring-Kunde noch weitere Gebühren und Preise vereinbart werden, z. B. für zusätzlich übernommene Dienstleistungen wie etwa Limitprüfungen.
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