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Sonderformen des Factoring

Über die bereits genannten Factoring-Varianten hinaus haben sich noch weitere Sonderformen des Factoring in der Praxis gebildet, die aber nur in begrenztem Umfang Anwendung finden. Einzelne sollen deshalb hier nur kurz erwähnt werden.

So können beim Honorar-Factoring Forderungen, die aus der Ausübung eines freischaffenden Berufes erzielt werden, verkauft werden. Bei Forderungen von z. B. Ärzten ist dies allerdings nur möglich, wenn das Einverständnis der Patienten vorliegt. Ist das nicht der Fall, kann dies einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht und den Datenschutz darstellen. Beim Online-Factoring werden Daten zwischen Factor und Factoring-Kunde auf elektronischem Weg übertragen. Daten können z. B. sein: neue Forderungen, noch offene Limits des Factoring-Kunden beim Factor, statistische Daten, etc. Das Split-Factoring hat die Besonderheit, dass hier der Factoring-Kunde nicht nur mit einer Factoring-Gesellschaft zusammenarbeitet, sondern gleich mit mehreren. Ebenfalls kurz erwähnt sei noch das Ultimo-Factoring. Durch den Verkauf von kurzfristigen Verbindlichkeiten und der entsprechenden Verwendung der Liquidität kurz vor Bilanzstichtag ist es dem Unternehmen möglich, Bilanzkennzahlen positiv zu gestalten sowie die Gewerbesteuerzahllast durch die reduzierte Hinzurechnung von gewerbesteuerlichen Dauerschuldzinsen zu senken.
 

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Factoring für Konzerne und Mittelstand