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Export- und Import-Factoring

Factoring ist nicht auf Forderungen gegenüber inländischen Schuldnern beschränkt. Von Export- bzw. Import-Factoring spricht man, wenn entweder der Factoring-Kunde oder der Abnehmer ihren Geschäftssitz außerhalb Deutschlands haben. Von Export-Factoring spricht man, wenn ein deutsches Unternehmen Forderungen aus seinem Exportgeschäft an ein Factoring-Unternehmen verkauft. Arbeitet der Factor im Rahmen des Export-Factoring mit Korrespondenzfactoren im jeweiligen Importland zusammen, spricht man auch von einem Two-Factor-System. Werden Forderungen eines ausländischen Unternehmens gegen ein deutsches Unternehmen an einen deutschen Factor verkauft, so spricht man von Import-Factoring. Diese Varianten des Factorings haben insbesondere durch die Ottawa-Konvention an Attraktivität gewonnen. In dieser Konvention, die im Mai 1988 in Ottawa verabschiedet wurde, sind international einheitliche Rahmenbedingungen für das Export- und Import-Factoring vereinbart worden. Die Umsetzung in nationales Recht ist in Deutschland und anderen europäischen Ländern, wie etwa Frankreich, bereits erfolgt. Zu erwähnen sind hier noch die Factors Chain International (FCI) sowie die International Factoring Association (IFA), zwei Factoring-Verbände, die die internationale Zusammenarbeit der Mitglieder fördern.