Bei diesen zwei Varianten liegt der Unterschied im Leistungsumfang des Factoring. Wenn durch den Factor das Delkredererisiko mit übernommen wird, spricht man von echtem Factoring (auch Non-Recourse-Factoring). Wird dieses Leistungsmerkmal vertraglich ausgeschlossen, so ist vom unechten Factoring (auch Recourse-Factoring) die Rede. Unechtes Factoring gilt in Deutschland als Kreditgeschäft, wohingegen das echte Factoring als Kaufgeschäft angesehen wird. Daraus resultieren diverse rechtliche Problemstellungen. Beispielsweise sei hier der verlängerte Eigentumsvorbehalt erwähnt, der im weiteren Verlauf der Arbeit noch dargestellt wird. Diese rechtliche Unterscheidung ist in vielen anderen europäischen Staaten nicht anzutreffen. Echtes Factoring als auch unechtes Factoring gilt hier als Kaufgeschäft.
Factoring für Konzerne und Mittelstand
Wünschen Sie eine professionelle Beratung zu Factoring?
➤➤➤ Kontaktieren Sie jetzt Ihren persönlichen Factoring Experten aus München
mehr zu:
Factoring