Über die Delkrederefunktion des Factoring kann sich der Factoring-Kunde zu 100 Prozent gegen Forderungsausfälle absichern. Vertraglich kann aber auch vereinbart werden, dass das Risiko des Forderungsausfalles nur zu einem bestimmten Teil durch den Factor übernommen wird. Das Risiko des Forderungsausfalles, zum Beispiel im Falle einer Insolvenz des Drittschuldners, geht zu Lasten des Factors. Daher ist es für den Factor entscheidend, Forderungen, die angekauft werden sollen, genau zu analysieren und Risikopotentiale zu erkennen. Der Factor hat keinen Anspruch darauf, dass im Falle einer uneinbringlichen Forderung diese durch den Factoring-Kunden übernommen wird. Im Falle der 100-prozentigen Risikoübernahme durch den Factor ist es dem Factoring-Kunden dann natürlich nicht mehr möglich, für diese Forderungen Wertberichtigungen zu bilden. Das schränkt für den Factoring-Kunden die Möglichkeit ein, stille Reserven zu bilden, die nicht steuerschädlich sind.
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