Anhand der Hilfstexte der Software, die bei der Eingabe von Bilanzdaten helfen sollen, ist klar ersichtlich, dass die Software auf HGB-bilanzierende Unternehmen ausgelegt ist. So wird in diesen Hilfemenüs auf die Bilanzgliederung nach § 266 HGB und auf die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB verwiesen.
Von den zu untersuchenden Unternehmen stellen aber 40 einen Jahresabschluss nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS) auf. Nur die Bavaria Industriekapital AG, die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, die Ahlers AG, die Erlus AG sowie die Gerry Weber International AG veröffentlichten für das letzte Geschäftsjahr einen Jahresabschluss nach HGB. Um die Bilanzdaten der 40 anderen Unternehmen korrekt in der Software erfassen zu können, sind einige Modifikationen und Umrechnungen nötig, die in Absprache mit Herrn Morgenstern von der Prof. Dr. Schneck Rating GmbH vorgenommen wurden. So sind unter anderem auf der Aktivseite der Bilanz die latenten Steuern und die Rechnungsabgrenzungsposten herauszurechnen. Im Bereich der Passivseite der Bilanz sind ebenfalls die Rechnungsabgrenzungsposten herauszurechnen und die latenten Steuern zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten hinzuzurechnen. Durch die unterschiedlichen Konsolidierungs-, Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden bei HGB und IFRS ist ein direkter Vergleich zwischen diesen Unternehmensgruppen in der folgenden Analyse nur bedingt möglich, innerhalb der entsprechenden Gruppe aber sehr wohl. In der einfacheren Erfassung von Unternehmen, die ihren Jahresabschluss nach den IFRS aufstellen, liegt bei der Software noch Entwicklungspotenzial. Unabhängig davon, ob der Jahresabschluss nach den IFRS oder nach HGB aufgestellt wird, zählen zu den zu erfassenden Bankverbindlichkeiten auch begebene Anleihen oder Gesellschafterdarlehen. Bei der Berechnung der Gewinnrücklage ist bei einem Gewinnvortrag eine später erfolgte Dividendenzahlung abzuziehen. Die Position Gewinn vor Steuern ist eigens zu errechnen aus der Summe aus Jahresüberschuss und den Steuern aus Einkommen und Ertrag. Andere Steuern werden nicht berücksichtigt, da mit der Eingabe des Gewinns vor Steuer die Software nur die Höhe der Steuern vom Einkommen und Ertrag errechnen soll.