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Die Eigenkapitalhinterlegung nach Basel II

Die neuen Eigenkapitalvorschriften werden auch oft als die erste Säule von Basel II bezeichnet. Basel II bietet den Banken zwei Alternativen, den Standardansatz und den IRB Ansatz. Im Rahmen des Standardansatzes wird auf externe Ratings zurückgegriffen. Nationale Aufsichtsbehörden müssen dabei die Ratingsysteme überprüfen und deren Einsatz sowie die Zuordnung der Ratingklassifizierungen zu den einzelnen Risikogewichtungen genehmigen. Je nach Rating ist dann nur ein bestimmter Anteil des gewährten Kredits seitens der Bank mit 8 % Eigenkapital zu hinterlegen. Im Falle eines schlechten Ratings (z. B. Standard & Poor’s: B-) sind 150 % des vergebenen Kredites mit 8% Eigenkapital zu unterlegen. 

Wird der IRB-Ansatz gewählt, so kann die Bank sich weiter zwischen dem Basisansatz und dem fortgeschrittenen Ansatz entscheiden. Im Rahmen des fortgeschrittenen Ansatzes ist es den Banken erlaubt, diverse Parameter wie etwa die erwartete Höhe der Forderung bei Ausfall selbst zu berechnen. Im Rahmen des IRB-Basisansatzes werden diese Parameter durch die Aufsichtsbehörde vorgegeben. Unabhängig davon, ob der Basisansatz oder der Fortgeschrittene Ansatz gewählt wurde, müssen die Kreditinstitute ihre Kreditnehmer in klar abgegrenzte Kundengruppen einordnen, z. B. Unternehmen, Banken oder Staat. Für jede dieser Gruppen ist dann eine einjährige Ausfallwahrscheinlichkeit zu berechnen. Diese Ausfallwahrscheinlichkeit dient als Grundlage für die Berechnung der Höhe der Risikogewichtung.