Wird dieser Sicherungsmechanismus angewendet, so übersteigen die Assets die durch den Originator an die Zweckgesellschaft abgetreten werden den Nominalwert der emittierten Wertpapiere. Es handelt sich hier also um eine Übersicherung. Sollte es zu Zahlungsausfällen kommen, können diese bis zur Höhe des Wertes der zusätzlich abgetreten Assets kompensiert werden. Der Originator hat die Möglichkeit, vertraglich zu vereinbaren, dass zusätzliche Assets, falls sie nicht zur Deckung von Zahlungsausfällen benötigt werden, an ihn zurück zu übertragen sind. Für den Originator erwirtschaften diese Assets allerdings keinen Cash-Flow und Kapital bleibt gebunden.
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