In diesem Kapitel soll die Grundstruktur und der Ablauf einer ABS-Transaktion dargestellt werden. Wie in der Abbildung deutlich wird, ist der finanzierungswirksame Risikotransfer in Deutschland der am häufigsten verwendete. Deshalb wird in diesem Kapitel auch nur die Grundstruktur einer True-Sale-ABS-Transaktion dargestellt.
Abbildung 8: Grundstruktur einer True-Sale-ABS-Transaktion
Zwischen dem Originator und den Schuldnern besteht ein Forderungsverhältnis. Bestimmte abgrenzbare Forderungen werden gegen Zahlung eines Kaufpreises an die Zweckgesellschaft, die eigens für diese Transaktion gegründet wurde, verkauft. Die Bilanzierung der Forderungen erfolgt ab diesem Zeitpunkt bei der Zweckgesellschaft. Der Kaufpreis wird durch die Emission von Wertpapieren finanziert. Oft bedient sich die Zweckgesellschaft hier eines Bankenkonsortiums, um die Wertpapiere am Markt zu platzieren. Aus steuerlichen Gründen sowie aus Kostenaspekten erfolgt die Gründung dieser Einzweckgesellschaften häufig in steuerlich begünstigten Gebieten wie etwa den Kanalinseln, den Caymans oder den Bahamas. Aktuell werden aber auch vermehrt Einzweckgesellschaften in Deutschland gegründet. Käufer dieser Wertpapiere sind die Investoren. Der Servicer (oder auch Service-Agent) übernimmt im Rahmen der Transaktion unter anderem die Debitorenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Forderungsüberwachung, die Verwertung von Sicherheiten, das Reporting sowie das Einziehen von Forderungen. Die Tätigkeit des Service-Agent kann entweder durch eine eigene Gesellschaft oder durch den Originator selbst ausgeführt werden. Übernimmt der Originator diese Aufgaben selbst, so ist die Abtretung der Forderungen für den Schuldner des Originators nicht ersichtlich. Besteht nun eine sehr enge Kundenbeziehung, z. B. bei mittelständischen Unternehmen, wird diese durch eine ABS-Transaktion nicht beeinträchtigt. Zunehmend sind auch so genannten Special Servicer aktiv, die sich auf Tätigkeit des Servicers im Rahmen von ABS-Transaktionen spezialisiert haben. Für seine Aufgabe erhält der Service-Agent von der Zweckgesellschaft eine Service-Gebühr. Die Aufgabe des Treuhänders (oder auch Trustee) ist die Interessenvertretung der Investoren. Treuhänder sind zumeist Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder auch Kreditinstitute. Der Treuhänder ist von den anderen Beteiligten der Transaktion unabhängig. Zu den Hauptaufgaben gehört die treuhänderische Verwahrung der durch den Originator übertragenen Sicherheiten als auch die laufende Kontrolle sowohl des Service Agents als auch der Zweckgesellschaft. Im Falle des Konkurses der Zweckgesellschaft zählt auch die Verwertung von Sicherheiten zu seinen Aufgaben. In welcher Höhe und in welcher Zeit die Wertpapiere der Zweckgesellschaft emittiert werden können, ist insbesondere vom Rating der Wertpapiere abhängig. Mit dem Rating werden eine oder mehrere Ratinggesellschaften beauftragt. Für das Rating ist eine Ratinggebühr zu zahlen. Im weiteren Verlauf der Arbeit wird das Rating im Rahmen von ABS Transaktionen noch genauer thematisiert. Zu einer Verbesserung des Ratings kann gegebenenfalls das Einbeziehen eines Sicherungsgebers führen. Für die verschiedenen Besicherungsmaßnahmen, die im weiteren Verlauf der Arbeit noch kurz dargestellt werden, ist eine Versicherungsgebühr zu zahlen. Den Kontakt zwischen den unterschiedlichen Beteiligten stellt in der Regel der Arrangeur her. Bei dem Arrangeur handelt es sich oftmals um eine Bank mit Erfahrung auf dem Gebiet der Verbriefung. Eine weitere Gruppe von Beteiligten, die in der Abbildung Nr. 8 nicht explizit aufgeführt sind, stellen so genannte Sponsoren dar. Durch ihr Engagement erhöhen sie die Attraktivität der ABS-Transaktion und fördern das Wachstum von ABS-Transaktionen. Sponsoren können z.B. Staaten sein. So unterstützte die spanische Regierung eine ABS-Transaktion durch die Gewährung einer Garantie.