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Die Arten des Risikotransfers bei ABS-Transaktionen

Grundsätzlich können bei der Art des Risikotransfers zwei Varianten unterschieden werden.
Von einer synthetischen ABS-Transaktion spricht man, wenn vertraglich nur der Risikoübergang aus den Forderungen auf die Zweckgesellschaft geregelt ist, nicht aber der Verkauf der Forderungen durch den Originator an die Zweckgesellschaft. Eigentümer der Forderungen bleibt hier der Originator. Die Übertragung des Risikos wird in der Regel über Credit Default Swaps (kurz CDS), Bürgschaften oder Garantien abgewickelt. Im Falle von Forderungsausfällen erhält der Originator durch die Zweckgesellschaft eine Ausgleichszahlung. Die Mittel für diese Ausgleichszahlung hat die Zweckgesellschaft durch die Emission von Anteilen oder durch die Rückversicherung, z. B. durch einen weiteren CDS, erzielt. Entscheidend bei einer synthetischen ABS Transaktion für den Investor ist demnach auch die Bonität des Originators, denn er ist Schuldner der Zahlungen an die Investoren. Die Zweckgesellschaft kann nur Zins und Tilgungsleistungen gegenüber den Investoren erbringen, wenn der Originator die vereinbarten Zahlungen (zum Beispiel aus einer CDO) leistet. Die Forderungen werden weiterhin beim Originator bilanziert. Vorteile der synthetischen Verbriefung sind geringere Kosten wie auch der Aspekt, dass sich die Frage nach der Übertragbarkeit von bestimmten Forderungen gar nicht stellt. Die zweite Variante des Risikotransfers sind die so genannten True-Sale-ABS-Transaktionen. Anders als bei der synthetischen Verbriefung wird hier neben dem Ausfallrisiko auch der Eigentumsübergang der Assets an die Zweckgesellschaft vertraglich geregelt. Entscheidend für den Eigentumsübergang ist, dass dieser mit bilanzbefreiender Wirkung abgewickelt wird, in der Literatur findet man deshalb auch oft die Bezeichnung Off-Balance-Sheet-Transaktion. Zur Erzielung dieser bilanzbefreienden Wirkung sind diverse rechtliche Aspekte zu beachten, auf die im weiteren Verlauf der Arbeit noch eingegangen wird. Im Gegensatz zur synthetischen Verbriefung erhält der Originator bereits zu Beginn der Transaktion Kapital von der Zweckgesellschaft. Den Ankauf der Assets finanziert diese Gesellschaft durch die Emission von Wertpapieren. Für den Investor ist bei einer True-Sale-ABS-Transaktion die Bonität des Originators nicht mehr entscheidend. Zins- und Tilgungszahlungen an die Investoren sind hier von den verbrieften Assets abhängig. Sollten die Rückflüsse aus den Assets zur Befriedigung der Ansprüche der Investoren nicht ausreichen, so tragen die Investoren das Ausfallrisiko. Dieser Shortfall kann zum Beispiel über Garantien aufgefangen werden. Auf dem ABS-Markt in Deutschland ist eindeutig ein Trend in Richtung des True-Sales festzustellen. Von den 26 langfristigen Transaktionen, die 2005 in Deutschland getätigt wurden, waren 19 True-Sale-Transaktionen und sieben Transaktionen waren synthetisch aufgebaut. Dabei zeigen sich, wie in der Grafik zu sehen, große Unterschiede hinsichtlich der verbrieften Assets.

Abbildung 7: Finanzierungswirksamer und finanzierungsunwirksamer Risikotransfer je Aktivaklasse in Deutschland 2005

Abbildung 7: Finanzierungswirksamer und finanzierungsunwirksamer Risikotransfer je Aktivaklasse in Deutschland 2005