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Mietkauf

Der Mietkauf ist ein Investitionsfinanzierungsinstrument mit leasing- und kaufvertragsähnlichen Bestandteilen. Es handelt sich jeweils dann um einen Mietkauf, wenn bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wird, dass das Eigentum durch die Zahlung sämtlicher Raten bei Vertragsende auf den Mietkaufnehmer übergeht.

Abb. 7: Beziehungen bei Mietkauf-Verträgen

Abb. 7: Beziehungen bei Mietkauf-Verträgen

Zunächst erwirbt der Mietkaufgeber vom Hersteller das zivilrechtliche und wirtschaftliche Eigentum am Objekt. Durch den Mietkaufvertrag wird das wirtschaftliche Eigentum sodann auf den Mietkaufnehmer übertragen. Dieser aktiviert das Objekt in seiner Bilanz und schreibt es gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ab. Darüber hinaus kann er den Zinsanteil der Mietkaufraten erfolgswirksam verrechnen. Der Tilgungsanteil verrechnet sich jeweils mit der passivierten Verbindlichkeit. Bis zur letzten Ratenzahlung bleibt der Mietkaufgeber zivilrechtlicher Eigentümer. Er besitzt einen Vollamortisationsanspruch und aktiviert eine Darlehensforderung in Höhe der Mietkaufraten. Außerdem kann der Mietkaufgeber die Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag an den Mietkaufnehmer weiterreichen. Dadurch trägt der Mietkaufnehmer die Gefahr des zufälligen Untergangs und des wirtschaftlichen Wertverlustes am Mietkaufobjekt.

Eine Mietkauffinanzierung eignet sich besonders, um die an eine Aktivierung des Objektes gebundenen Investitionszulagen oder steuerlichen Bonifikationen, wie zum Beispiel Sonderabschreibungen in Anspruch zu nehmen.