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Sale-and-Lease-Back

Das Sale-and-Lease-Back-Verfahren ist eine Sonderform des Leasing. Beim Sale-and-Lease-Back wird ein Vermögensgegenstand des Anlagevermögens an eine Leasinggesellschaft verkauft und im Rahmen eines Leasingvertrags weiterhin genutzt. Der Kauf- und der Leasingvertrag bilden bei dieser Form des Leasinggeschäftes eine rechtliche Einheit. Der Leasingvertrag an den Verkäufer des Vermögensgegenstandes kann zusätzlich mit einem Unterleasingvertrag ausgestattet werden. Durch den Verkauf und das simultane Zurück-Leasen können stille Reserven aufgedeckt und in Liquidität umgewandelt werden. Alle weiteren in Abschnitt 2.5.7 beschriebenen Vorteile des Leasings für den Leasingnehmer gelten auch bei Sale-and-Lease-Back-Geschäften.

In der Praxis werden Sale-and-Lease-Back-Verträge häufig zum Ausschluss der Gewährleistungshaftung mit Kunden geschlossen, die einen ausländischen Hersteller als Lieferanten für ein Investitionsobjekt auswählen, die Finanzierungsgesellschaft jedoch das Gewährleistungsrisiko nicht einschätzen oder tragen kann. Im Sale-and-Lease-Back-Vertrag ist der Finanzierungsgeber nämlich von der Gewährleistungshaftung befreit, weil der Verkäufer und Leasingnehmer identisch sind.