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Risiken beim Leasing

Beim Leasing bestehen für die beteiligten Parteien besondere Risiken. Zum Einen besteht ein Bonitäts- oder Ausfallrisiko des Finanzierungsgebers. Es resultiert aus der potentiellen Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit des Leasingnehmers. In dieser Situation wird der Vertrag nach erfolgloser Mahnung in aller Regel gekündigt und das Gut entweder verwertet und der Erlös auf die Kündigungsforderung angerechnet oder aber an einen weiteren Kunden vermietet. Die Einforderung eines Restwertes bei Vollamortisationsanspruch des Leasinggebers wird sich im Falle der Insolvenz des Leasingnehmers jedoch nicht erreichen lassen.

Zu den Risiken am Investitionsobjekt zählt man die Sach- und Preisgefahr, die Gewährleistungshaftung sowie das Investitionsrisiko. Die Preisgefahr beschreibt das Risiko, auch dann die Gegenleistung in Geld erbringen zu müssen, wenn die Sache zufällig untergeht oder vorzeitig verschlissen wird. Die Sachgefahr birgt das Risiko neu leisten zu müssen, wenn das Gut zufällig untergeht oder vorzeitig verschlissen wird. Gewährleistungsansprüche entstehen durch Mängel an der Sache. Beim Finanzierungs-Leasing wälzt der Leasinggeber das Preis-, Sach- und Gewährleistungsrisiko mit befreiender Wirkung auf den Leasingnehmer über, falls sämtliche Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag an diesen abgetreten werden. Aus risikopolitischen Motiven heraus wird der Eigentümer der Sache also stets zur vollständigen Abtretung getrieben sein. Das Investitionsrisiko beschreibt das Risiko einer Fehlinvestition, indem der Kapitalrückfluss nicht zur Amortisation der Investition hinreicht. Ursachen liegen zumeist in der technischen oder wirtschaftlichen Entwertung des Objektes. Beim Finanzierungsleasing wird das Investitionsrisiko über die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Leasingnehmer übergewälzt. Das Risiko einer unzureichenden Verwertungsmöglichkeit des Objekts am Markt bleibt für den Leasinggeber jedoch bestehen.

Zwar ist Leasing nicht gesetzlich geregelt in Deutschland. Jedoch besteht durch die umfangreiche Rechtsprechung weitestgehende Rechtssicherheit. Rechtlich begründete Risiken betreffen insbesondere die Produkthaftung, den Umweltschutz und die Besteuerung. Im internationalen Geschäft sind zusätzliche risikopolitische Aspekte zu beachten.

In den nachfolgenden Ausführungen zu den Modellen beim Herstellerleasing werden effiziente Absatzfinanzierungskonzepte des Herstellers vorgestellt, die eine Verteilung der Risiken entsprechend den individuellen Risikopräferenzen der Vertragsparteien zulassen.