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Motive zum Leasing

Die besonderen Vorzüge einer Leasingfinanzierung für Hersteller und Kunden ergeben sich aus den individuellen Vorteilen. Die Vorteile für den Kunden als Leasingnehmer liegen zum Einen in der Möglichkeit auch bei unzureichender Bonität für Bankkredite Investitionen tätigen zu können. Zum Anderen bietet Leasing den Kunden die Option das Eigentum an einer Sache erwerben zu können; es also nicht zu müssen. Sie können auch nur die temporäre Nutzung der Sache beanspruchen. Die Nutzung und die sonstigen Vertragsinhalte können individuell flexibel vertraglich ausgestaltet werden. Aus Kundensicht erweisen sich die bilanziellen und steuerlichen Gesichtspunkte des Leasing oft als günstig. Leasing ist nämlich häufig bilanzneutral. Durch die steuerliche Abzugsfähigkeit senken die Leasingraten die Einkommensteuerbemessungsgrundlage. Anstelle eines Bankkredites für die Anschaffung fallen lediglich monatliche Leasingraten an, die durch die laufenden Umsätze direkt refinanziert werden können. Die Kapitalstruktur bleibt also erhalten. Somit wird die Bonität nicht verschlechtert. Dadurch bleiben zusätzliche Investitionen finanzierbar. Neben der günstigeren Kapitalbindung ermöglicht das Leasing zudem das Outsourcing vollständiger Investionsprozesse. Und nicht zuletzt bedeuten konstante Leasingraten verlässliche Kalkulationsgrundlagen für die Planung.

Die Vorteilhaftigkeit des Angebots von Leasing liegt für Hersteller in erster Linie in der Absatzfinanzierung. Durch Gewinnung von Kunden, die das Investitionsgut auf andere Weise nicht finanzieren können oder wollen, kann zusätzlicher Umsatz generiert werden. Beim indirekten Leasing werden zudem Vorteile in Bezug auf die Liquiditäts- und die Risikosituation erreicht. Zum Einen bindet der Hersteller durch den Verkauf des Objektes an die Leasinggesellschaft kein Kapital in Forderungen. Zum Anderen werden durch den Kaufvertrag alle Risiken auf die Leasinggesellschaft übertragen. Beim direkten Leasing kann der Hersteller als Leasinggeber jedoch nur dann die Übertragung sämtlicher Risiken auf den Kunden erreichen, wenn alle Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag auf diesen übergewälzt worden sind.