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Leasingobjekte

Eine weitere Unterteilung lässt sich nach den verleasten Objektkategorien vornehmen; und zwar in Konsumgüter, mobile und immobile Investitionsgüter und Güter, die derart auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, dass sie von Dritten nicht genutzt werden können (Spezialleasing). Komponenten sind nicht leasingfähige Objekte, weil sie rechtlich nicht selbständig bewertbar und verwendbar sind. Mit dem Verlust der rechtlichen Selbständigkeit wird die Komponente wesentlicher Bestandteil der anderen Sache, wodurch das Eigentum am Leasingobjekt zugunsten der Hauptsache erlischt.