Nach den beteiligten Parteien wird zwischen direktem und indirektem Leasing unterschieden. Beim direkten Leasing wird der Leasing-Vertrag zwischen Leasing-Nehmer und dem Hersteller oder Händler (Herstellerleasing) des Gutes abgeschlossen. Zumeist wird das Leasinggeschäft bei Banken und Kreditinstituten refinanziert.
Abb. 4: Partnerbeziehungen beim direkten Leasing
Beim indirekten Leasing hingegen wird eine institutionelle Finanzierungs- oder Leasinggesellschaft zwischengeschaltet, die den Leasinggegenstand vom Hersteller erwirbt. Eine vertragliche Verbindung ist hier somit kundenseitig einzig mit dem Leasinggeber durch Abschluss des Leasingvertrags vorhanden. Diese Konstellation beschreibt das leasingtypische Dreiparteiengeschäft mit einem Leasing- und einem Kaufvertrag.
Abb. 5: Partnerbeziehungen beim indirekten Leasing