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Wesentliche Unterschiede in der Rechnungslegung nach HGB und IFRS

Ein Vergleich der IFRS mit der durch die Bestimmungen aus den Leasingerlassen geprägten HGB-Bilanzierung erscheint durch die Auslegungsspielräume in den IAS 17 nicht möglich. Stattdessen lassen sich als wesentliche Unterschiede der Rechnungslegungssystematiken nach HGB und IFRS die folgenden Merkmale herausbilden:

  • Bei Zurechnung des Leasingobjektes zum Leasingnehmer erfolgt der Wertansatz der Forderung nach HGB zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, nach IFRS hingegen zur Summe der Barwerte der Leasingraten sowie des garantierten und nicht garantierten Restwerts.
  • Die Aktivierung des Leasingobjektes erfolgt nach HGB zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Die IFRS sehen als Wertansatz das Minimum aus Fair Value und Barwert der Mindestleasingzahlungen plus anfängliche direkte Kosten vor.
  • Die Abschreibungen erfolgen nach Handelsrecht stets bezogen auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Nach IAS 17 müssen Abschreibungen gemäß der erwarteten Nutzung verteilt werden. Bei Zurechnung des Vermögenswertes zum Leasingnehmer erfolgt die Abschreibung zur Kürzeren Zeitspanne aus Nutzungs-dauer und Vertragslaufzeit, falls der Eigentumsübergang auf den Leasingnehmer nicht feststeht.
  • Ein weiterer Unterschied liegt in der Behandlung von Sale-and-Lease-Back- Geschäften. Nach deutschem Handelsrecht können Buchgewinne aus dem Verkauf des Leasinggegenstands sofort realisiert werden. Die IFRS hingegen erlauben die erfolgswirksame Erfassung nur bei Operate Leases, die zum beizulegenden Zeitwert abgewickelt wurden. Beim Finanzierungsleasing wird das Leasingobjekt als Sicherheit für die Bereitstellung der Finanzierung angesehen und somit dürfen Buchgewinne aus dem Verkauf nicht erfasst werden. Stattdessen sind Abgrenzungsposten zu bilden und über die Laufzeit erfolgswirksam aufzulösen.