Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind verbindlich vorgeschrieben für die Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Konzerne. Für andere Unternehmen besteht ein Wahlrecht zur Rechnungslegung nach den IFRS.
Um als Leasingverhältnis gemäß International Acounting Standards (IAS) Anwendung zu finden, müssen als Grundvoraussetzung Nutzungsrechte an Vermögensgegenständen vertraglich übertragen werden. Dabei lassen sich einerseits direkte Nutzungsrechte gemäß den Bestimmungen aus IAS 17 eindeutig ableiten. Indirekte Nutzungsrecht ergeben sich anderseits aus den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) 4. Hierbei handelt es sich um Vereinbarungen, die in
Identifizierung von Leasingverhältnissen nach IFRS
der rechtlichen Ausgestaltung nicht als Leasing gelten, jedoch vom wirtschaftlichen Charakter her als Leasing zu klassifizieren sind. Anderseits gibt es auch Verträge, die nach den Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) 27 nicht als Leasing qualifiziert werden dürfen, obwohl sie den vorangehenden Ansprüchen genügen. Hierbei handelt es sich um Sale- oder Lease-and-Lease-Back-Transaktionen. Details zum Anwendungsbereich des IAS 17 werden an dieser Stelle nicht näher erläutert. Abbildung 6 veranschaulicht die wesentlichen Vertragsformen im Anwendungsbereich des IAS 17.
Bei Anwendbarkeit als Leasingverhältnis folgt die Zurechnung des Leasinggegenstandes. Bei der Klassifizierung als Finanzierungsleasing werden Objekte grundsätzlich dem Leasingnehmer zugerechnet. Demgegenüber werden Objekte aus Operate-Leasing-Verhältnissen grundsätzlich beim Leasinggeber aktiviert. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass beide Vertragspartner das Objekt aktivieren müssen oder dass das Objekt in keiner Bilanz erscheint.
Das Finanzierungsleasing ist in IAS 17.4 als Vertrag definiert, der im Wesentlichen alle Chancen und Risiken im Zusammenhang mit dem Objekt auf den Leasingnehmer überträgt. Operate Leases sind alle Leasingverhältnisse, die keine Finance Leases sind. Zur Bestimmung der Zurechnung nach IFRS ist also die Beurteilung der Chancen und Risiken vonnöten. Dabei ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise entscheidend. IAS 17.7 nennt beispielhaft als Objektchancen die Partizipation an Gewinnen aus Wertsteigerungen und den gewinnbringenden Einsatz im Geschäftsbetrieb, sowie als Beispiele für Objektrisiken die Verluste aus ungenutzten Kapazitäten und durch technische Überalterung. IAS 17 konkretisiert den Begriff Finanzierungsleasing durch weitere Beispiele in IAS 17.10 und Indikatoren in IAS 17.11., auf die an dieser Stelle nicht näher eingegangen wird. In Tabelle 2 sind die Konsequenzen aus den IAS 17.20-17.52 zum erstmaligen Ansatz von Leasingverhältnissen zusammengefasst.
Leasinggeber erfasst im | Leasingnehmer erfasst im | |||
Soll | Haben | Soll | Haben | |
Finanzierungs- leasing |
Forderung in Höhe der Summe der Barwerte der Leasingraten zuzüglich des Restwerts (IAS 17.36 und 17.38) | Zahlungsmittel oder Schuld | Minimum aus Fair Value und Bar- wert der Mindest- leasingzahlungen plus anfängliche direkte Kosten (IAS 17.20) |
Schuld in Höhe des Minimums ohne anfängliche direkte Kosten (IAS 17.20) |
Operating Leasing | Anschaffungs- oder Herstellungs- kosten plus an- fängliche direkte Kosten (IAS 17.49 und 17.52) |
Zahlungsmittel oder Schuld | Nichts wegen schwebenden Vertrags | Nichts, solange schwebender Ver- trag nicht als be-lastend im Sinne des IAS 37.10 angesehen wird |
Tab. 2: Erstansatz von Leasingverträgen nach IFRS
Tabelle 3 veranschaulicht die Bewertungsmaßstäbe in der Folgeperiode gemäß IAS 17.25-17.52.
Leasinggeber erfasst im | Leasingnehmer erfasst im | |||
Soll | Haben | Soll | Haben | |
Finanzierungs- leasing |
Restforderung abzüglich Differenz aus Brutto- Investition und Nettoinvestition (IAS 17.40) |
Zahlungsmittel oder Schuld | Erstansatzwert abzüglich der Ab- schreibung gemäß der erwarteten Nutzung, bzw. abzüglich dem Minimum aus Nutzungsdauer und Vertragslauf- zeit, falls Eigen- tumsübergang nicht feststeht (IAS17.27 und 17.28) |
Restschuld abzüglich der Mindestleasing- zahlungen (IAS 17.25) |
Operating Leasing | Erstansatzwert abzüglich der Abschreibung gemäß der erwateten Nutzung (IAS 17.52 und 17.53) | Zahlungsmittel oder Schuld | Wenn der tat- sächliche Wert- verzehr größer den geleisteten Zahlungen ist, so ist ein aktiver Rechnungsabgren- zungsposten zu bilden |
Wenn der tat- sächliche Wert- verzehr kleiner den geleisteten Zahlungen ist, so ist ein passiver Rechnungs abgren- zungsposten zu bilden |
Tab. 3: Folgebewertung von Leasingverträgen nach IFRS