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Aktuelle Entwicklungen in der Rechnungslegung

Finanzierungsleasingunternehmen stehen neuerdings vor deutlich größeren Anforderung an die Rechnungslegung. Kraft einer Neuregelung im Kreditwesengesetz (KWG) unterliegen sie einer eingeschränkten Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank – in den Medien als KWG-Light stilisiert. Somit müssen Finanzierungsleasinggesellschaften nun die Rechnungslegungsvorschriften von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten anwenden. Das bedeutet insbesondere die verbindliche Erstellung eines vollständigen Konzernabschlusses. Für kleinere Leasinggesellschaften erweisen sich die zusätzlichen Ansprüche insbesondere aus Kostengründen als problematisch.

Außerdem wird derzeit ein neuer IFRS-Standard zu Leasingverhältnissen durch das International Accounting Standard Board (IASB) entwickelt, mit dessen Veröffentlichung im zweiten Quartal 2011 zu rechnen ist.