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Forfaitierung

Eine dem Factoring ähnelnde Absatzfinanzierungsvariante im Auslandsgeschäft ist der regresslose Verkauf von besicherten Exportforderungen an spezielle Finanzierungsinstitute (Forfaiteure). Die Forfaitierung ermöglicht im Gegensatz zum Factoring die Veräußerung einzelner Forderungen und schließt die Übernahme besonderer Dienstleistungen aus. Bei vorbehaltloser Übernahme aller mit der Forderung verbundenen politischen und wirtschaftlichen Risiken liegt eine echte Forfaitierung vor. Wenn unter gewissen Voraussetzungen Rückgriffsmöglichkeiten auf den Forderungsverkäufer bestehen, handelt es sich um eine unechte Forfaitierung. In beiden Varianten haftet der Exporteur lediglich für den rechtlichen Bestand der Forderungen und trägt das Gewährleistungsrisiko.

Die wesentlichen Vorzüge der Forfaitierung liegen für den Exporteur somit in der Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs bei der Einräumung von Zahlungszielen und der gleichzeitigen Abnahme der Schuldner- und Länderrisiken der Forderung. Abbildung 11 veranschaulicht das Beziehungsgeflecht bei der Forfaitierung.

 

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