Für den Einsatz einer Exportleasingfinanzierung sprechen verschiedene Gründe. Die bereits erläuterten Vorzüge des (Hersteller-)Leasings für den Hersteller und den Leasingnehmer werden nur insofern wieder aufgegriffen, als sich Unterschiede dazu ergeben.
Durch das Exportleasing kann der Hersteller neue Märkte erschließen. Indem der Hersteller mit einer Finanzierungsgesellschaft zusammenarbeitet, können sich die Beteiligten auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren und dadurch Synergieeffekte nutzen. Beispielsweise verfügt der Leasingpartner über eine bessere Marktkenntnis im Importland als der Hersteller, für den das Importland ja ein Neumarkt ist, und kann so die für die Finanzierung erforderlichen Informationen effizienter einholen und zur Verfügung stellen, als es dem Hersteller gelingen dürfte. Ferner nimmt die Leasinggesellschaft dem Hersteller ganz oder teilweise die Abwicklung der Risiken des Exportgeschäfts ab – vom Transport über Versicherungen bis zur Klärung rechtlicher und finanzieller Besonderheiten im Importland. Sofern der Vertrag des Herstellers mit der Leasinggesellschaft im Inland geschlossen wird, ergeben sich weitere Vorteile für den Hersteller. Zum Einen kommt deutsches Recht zur Anwendung. Zum Anderen überträgt der Hersteller ein mögliches Währungsrisiko auf den Leasinggeber, da die Leasinggesellschaft den Hersteller in inländischer Währung auszahlt.
Bei Ansässigkeit des Leasingnehmers in einem Hochzinsland bei gleichzeitiger Ansässigkeit des Leasinggebers in einem Land mit moderaterem Refinanzierungszins besteht die Option den Leasingnehmer indirekt von dem Zinsvorteil profitieren zu lassen, indem dieser Zinsvorteil an den ausländischen Leasingnehmer weitergegeben wird. Selbst dann, wenn für einen Leasingnehmer aus einem Hochzinsland außerhalb des Euro-Raums ein Währungsrisiko besteht, weil ein Leasinggeber Verträge nur in Euro abschließt, kann durch Weitergabe des Zinsvorteils an den Leasingnehmer sein Währungsrisiko in der Regel insofern überdeckt werden, als dass die Situation immer noch vorteilhaft für ihn ist. Ein weiterer Vorteil des Exportleasings für den Leasingnehmer besteht in der Nutzung staatlicher Subventionen und Förderprogramme, die oft für die Finanzierung der Leasingraten angeboten werden. Für den Leasingnehmer ist im Einzelfall in Abhängigkeit des jeweiligen Landes zu prüfen, ob die nationale Gesetzgebung die steuerliche Abzugsfähigkeit der Leasingraten von der Einkommensteuer als Betriebsausgabe zulässt. In den meisten Ländern ist diese Möglichkeit vorhanden. Weitere steuerliche Aspekte werden aufgrund der landesspezifischen Unterschiede und dem Fokus dieser Arbeit auf andere Bereiche nicht näher vorgestellt. Der nachfolgende Abschnitt beschreibt die Formen der Zusammenarbeit beim internationalen Leasing.