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Exportleasing

Das internationale Leasing – oder „Cross-Border-Leasing“ – bezeichnet ein Rechtsgeschäft, bei dem der Leasinggeber und der Leasingnehmer in zwei verschiedenen Staaten ansässig sind. Das Exportleasing hingegen stellt den grenzüberschreitenden Warenstrom in dem Mittelpunkt, das heißt, die Ansässigkeit von Hersteller und Leasingnehmer. Sofern der Hersteller zugleich der Leasinggeber ist, entsprechen sich folglich beide Begrifflichkeiten.