Im internationalen Leasinggeschäft gelten besondere Rahmenbedingungen. So bestehen bei der grenzüberschreitenden Leasingtransaktion für die Beteiligten zusätzliche Anforderungen verglichen mit dem Leasing auf nationaler Ebene. Zur Beurteilung von internationalen Leasingfinanzierungen sind in den jeweiligen Importländern insbesondere die steuerlichen Regelungen, die Kreditzinsen, das Maß an Rechtssicherheit und die Möglichkeiten die Bonität der einzelnen Leasingnehmer verlässlich zu bewerten sowie gegebenenfalls die Erfordernis von Importlizenzen und Währungsrisiken zu beachten. So entsteht für einen deutschen Leasinggeber ein Währungsrisiko, wenn der internationale Leasingvertrag nicht in Euro abgeschlossen ist. Gleichermaßen bedeutet ein in der Fremdwährung Euro abgeschlossener Vertrag ein Währungsrisiko für einen Leasingnehmer außerhalb des Euro-Raums. Das Währungsrisiko bemisst sich durch eine Änderung der Wechselkurse zweier Währungen bei einer Transaktion, wenn sie in Fremdwährung abgeschlossen ist. Beispielsweise würde ein in Fremdwährung geschlossener Leasingvertrag einer deutschen Leasinggesellschaft einen Währungsverlust beibringen, wenn die Fremdwährung an einem der vertraglich fixierten Zahlungstermine bei erfolgter Zahlung an Wert gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugelegt hat, so dass der Umtausch der Fremdwährung in die Währung Euro umso geringfügiger ausfällt. Im entgegen gesetzten Fall des Beispiels wäre das Resultat beim Umtausch ein Währungsgewinn. Eine deutsche Leasinggesellschaft wird versuchen den Leasingvertrag auf die Währung Euro lautend abzuschließen um dem Währungsrisiko zu entgehen. Sofern die Einfuhr eines Gutes einer Importlizenz bedarf, der Leasingnehmer jedoch über keine Importlizenz verfügt, bietet es sich an die Transaktion über einen Dritten abzuwickeln, der bereits über eine solche Lizenz verfügt. Hierzu eignen sich eine in dem Importland befindliche Niederlassung des Leasinggebers oder eine Korrespondenzgesellschaft. Beim internationalen Leasing spielt die Berücksichtigung von wirtschaftlich oder politisch bedingten Länderisiken eine zentrale Rolle. Hierzu werden Länderbonitäten vergeben. Für das Leasing als Finanzdienstleistung bedeutet das Länderrisiko die Gefahr des teilweisen oder vollständigen Ausfalls der Zahlung der vereinbarten Leasingraten. Eine weitere Besonderheit ergibt sich in der Bonitätsbeurteilung des Leasingnehmers. Ein Leasingvertrag wird jeweils dann nicht zustande kommen, wenn die Leasinggesellschaft aufgrund unzureichender Rechnungslegungsvorschriften eine notwendige Bonitätsprüfung nur unzureichend durchführen kann. Durch eine zusätzliche Kreditbesicherung kann jedoch die Finanzierung eines Leasingnehmers mit schlechter Bonität möglicherweise risikotragfähig werden. Gemäß den Risiken aus dem grenzüberschreitenden Finanzierungsengagement mit dem Leasingnehmer wird ein adäquater Aufschlag in den Leasingraten berücksichtigt. Als weitere Voraussetzung für eine internationale Leasingtransaktion ist zumeist eine Mindestlosgröße zwischen 50.000 und 250.000 Euro erforderlich, um die hohen Kosten für eine internationale Leasingkonstruktion decken zu können.
Zumal es keine einheitlichen globalen Rahmenbedingungen gibt, ist es nicht möglich eine allgemeingültige Klassifizierung für das Exportleasing vorzunehmen. Die Unterschiede zwischen den Ländern sind zum Teil erheblich. Die Gegebenheiten müssen also länderspezifisch voneinander abgegrenzt werden, was im Rahmen dieser Arbeit nicht abgebildet werden soll. Im Folgen werden die Vorzüge dargestellt, die das internationale Leasing bietet.