Kreditgeschäfte können durch die Abtretung von Forderungen und Rechten abgesichert werden. Ein Finanzierungsnehmer (Zedent) besichert ein Kreditgeschäft durch Abtretung von bestehenden oder zukünftigen Forderungen (Zession) an den Finanzierungsgeber (Zessionar). Der Zessionar tritt dabei nicht in das Rechtsverhältnis aus dem Grundgeschäft zwischen Zedent und Drittschuldner ein. Zessionen unterscheiden sich hinsichtlich der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Drittschuldner. Während im Fall einer offenen Zession der Drittschuldner seine Schuld nur durch Zahlung an den Zessionar tilgen kann, wird bei einer stillen Zession die schuldbefreiende Wirkung durch Zahlung an den Zedenten, seinen bisherigen Vertragspartner erreicht. In der Praxis ist die stille Zession aufgrund der Gefahr eines möglichen Reputationsverlustes des Zedenten gebräuchlicher.
Abb. 10: Beziehungen bei offener und stiller Zession