+49 (0) 89-28890-120 RSVP@tec7.net

Die Sicherungsabtretung

Kreditgeschäfte können durch die Abtretung von Forderungen und Rechten abgesichert werden. Ein Finanzierungsnehmer (Zedent) besichert ein Kreditgeschäft durch Abtretung von bestehenden oder zukünftigen Forderungen (Zession) an den Finanzierungsgeber (Zessionar). Der Zessionar tritt dabei nicht in das Rechtsverhältnis aus dem Grundgeschäft zwischen Zedent und Drittschuldner ein. Zessionen unterscheiden sich hinsichtlich der Offenlegung der Abtretung gegenüber dem Drittschuldner. Während im Fall einer offenen Zession der Drittschuldner seine Schuld nur durch Zahlung an den Zessionar tilgen kann, wird bei einer stillen Zession die schuldbefreiende Wirkung durch Zahlung an den Zedenten, seinen bisherigen Vertragspartner erreicht. In der Praxis ist die stille Zession aufgrund der Gefahr eines möglichen Reputationsverlustes des Zedenten gebräuchlicher.

Abb. 10: Beziehungen bei offener und stiller Zession

Abb. 10: Beziehungen bei offener und stiller Zession

Forderungen werden in der Regel in Form von Rahmenabtretungen als Mantel- oder Globalzessionen zur Besicherung eingesetzt. Bei der Mantelzession werden laufende Forderungen in einer bestimmten Höhe abgetreten, deren rechtswirksamer Forderungsübergang jeweils von der Einreichung bestimmter Unterlagen an den Zessionar abhängt. Die Globalzession ermöglicht hingegen die Abtretung aller laufenden und zukünftigen Forderungen einer bestimmten Forderungsgruppe an den Zessionar. Deren Forderungsübergang wird bereits bei Entstehen der einzelnen Forderungen rechtswirksam. Die globale Forderungsabtretung bietet dem Zessionar somit eine bessere Rechtsposition, ein höheres Maß an Sicherheit. Insofern verlangen Finanzierungsgeber zumeist eine Globalzession zur Risikoabsicherung.