Eine Rückkaufvereinbarung zwischen Hersteller und Finanzierungsgesellschaft ist eine weitere Besicherungsmöglichkeit für den Finanzierungsvertrag zwischen der Finanzierungsgesellschaft und dem Kunden. Wie oben ausgeführt würde bei nicht einwandfreier Kundenbonität der Finanzierungsgeber seine Interessen durchsetzen und den Vertrag mit dem Kunden blockieren. Durch eine Rückkaufvereinbarung ist der Hersteller verpflichtet bei Vertragsstörungen das Objekt zum aktuellen Wert zurückzukaufen. Das Risiko des Finanzierungsgebers aus dem Finanzierungsvertrag kann so reduziert werden.
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Tec7 greift dabei auf Möglichkeiten wie Factoring, Mezzanine, ABS und ABL zurück.
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