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Forfaitierung

Zur Besicherung von internationalen Transaktionen durch Forderungen bietet sich die Forfaitierung an. Das Wesen der Forfaitierung als Absatzfinanzierungsinstrument wurde in Abschnitt 2.3 bereits erläutert und wird im Folgenden um eine Darstellung als Besicherungsinstrument erweitert.

Abb. 11: Beziehungen bei der Forfaitierung

Abb. 11: Beziehungen bei der Forfaitierung

In entsprechender Funktionsweise zur vorangehenden Sicherungsabtretung erfordert die Abtretung von Forderungen aus dem Exportgeschäft zusätzliche Sicherheiten zur Unterlegung der Exportforderungen, weil das internationale Geschäft mit zusätzlichen Risiken belastet ist. Grundsätzlich ist eine Forfaitierung nur dann möglich, wenn die durch das internationale Warengeschäft entstandene Forderung durch eine zusätzliche, abstrakte Forderung ergänzt wird. Hierzu eignet sich beispielsweise die Zahlungsgarantie einer Bank. Auf diese Weise kann sich der Finanzierungsgeber des Exporteurs vor etwaigen Einreden oder Einwendungen aus dem Grundgeschäft schützen. Die abstrakte Forderung ist nämlich eigenständig durchsetzbar. Die Forfaitierung lässt sich somit als Sicherungsinstrument für internationale Transaktionen einsetzen.

Forfaitierung als Absatzfinanzierungsinstrument

 

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