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Die Bankgarantie

Mit einer Bankgarantie übernimmt eine Bank im Auftrag ihres Kunden die Verpflichtung einen bestimmten Geldbetrag an einen Begünstigten zu zahlen. Sie dient der Besicherung eines zugrunde liegenden Geschäftes. Beispiele sind die Zahlungs-, Liefer- und Gewährleistungsgarantie. Hierbei garantiert die Bank dem Begünstigten entweder den Erfolg der Zahlung, der Warenlieferung oder der Freiheit von Mängeln.

Abb. 9: Beziehungen bei der Bankgarantie

Abb. 9: Beziehungen bei der Bankgarantie

Eine Bankgarantie ist nicht an das Bestehen einer Schuld geknüpft. Durch den Garantievertrag wird eine neue, selbständige Verbindlichkeit begründet. Dieses Entbundensein der Garantiezusage von allen mit dem Grundgeschäft zusammenhängenden Rechtsbeziehungen macht sie sehr wirkungsvoll. Denn im Garantiefall müssen nicht erst andere Rechtsfragen wie Verzug oder Schadensersatz vor der Erbringung der Garantieleistung durch die Bank geklärt werden. In der Regel sind die Garantien nicht widerrufbar und mit dem Leistungsversprechen „auf erstes Anfordern“ versehen. Die Bank verfügt dann über keine Möglichkeiten, die vom Garantiebegünstigten geforderte Zahlung zu verhindern. Auf diese Weise kann ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleistet werden. Gerade in Ländern, in denen aufgrund unzureichender Rechnungslegungsvorschriften eine Kreditwürdigkeitsprüfung nur unzureichend erfolgen kann, ist es üblich Garantien von lokalen Banken als Sicherungsinstrumente einzusetzen.