Die Geschäftsinteressen einer Absatzfinanzierungsgesellschaft und die eines Herstellers sind bei einer Leasingpartnerschaft unterschiedlich. Dem Hersteller liegt bei einer Zusammenarbeit mit einer Finanzierungsgesellschaft insbesondere daran die Absatzzahlen zu erhöhen. Hingegen liegt das Augenmerk des Finanzierungsunternehmens darin möglichst langfristige Finanzierungsverträge zu platzieren um einen möglichst hohen Finanzierungsgewinn zu erzielen. Wenn die Bonität eines Kaufinteressenten aus Sicht des Finanzierungsgebers nun zu schlecht ist oder andere Risiken aus dem Finanzierungsgeschäft zu hoch sind, überlagern die Risikoüberlegungen der Finanzierungsgesellschaft das Absatzinteresse des Herstellers. In diesem Fall wird die Finanzierungsgesellschaft den Finanzierungsvertrag ablehnen und es wird kein Herstellerumsatz entstehen.
Die mit einer Investition in mobile Investitionsgüter verbundenen Risiken erfordern Maßnahmen zur Risikoabsicherung der durch den Finanzierungsgeber verauslagten Mittel. Hierzu eignen sich Personal- und Sachsicherheiten. Bei den Sachsicherheiten kommt die Sicherheit aus dem Objekt selbst, so dass keine zusätzliche Belastung der Kreditlinie erfolgen muss. Die Güte der Sachsicherheit hängt dabei von ihrer Verwertbarkeit ab. Sofern ein Objekt in vergleichbarer Weise wie im Inland verwertet werden kann, wird das Objekt in aller Regel ebenso für die Besicherung im internationalen Geschäft als Sicherheit bewertet. Bei einer Personalsicherheit hingegen haftet dem Gläubiger neben dem Schuldner eine oder mehrere Personen. Die Güte der Personalsicherheit ist dabei von der Bonität der zuletzt haftenden Person abhängig. Im Folgenden werden einige wesentliche Instrumente zur Besicherung von Absatzfinanzierungen vorgestellt.