In den verschiedenen Factoring Verfahren ist die Unterscheidung stilles Factoring oder offenes Factoring sehr wesentlich. Im offenen Factoring Verfahren wird die Forderungsabtretung dem Debitor angezeigt, d.h. in der Factoring Praxis, dass jede Rechnung den Hinweis auf den Forderungsverkauf tragen muss. Darüber hinaus werden bei der Einführung des Factoring Verfahrens einmalig alle Debitoren über die Factoring Zusammenarbeit informiert.
Im stillen Factoring Verfahren ist dieser Hinweis nicht notwendig, der Debitor erfährt nicht, dass die Forderung verkauft wurde. Erst im Inkasso Fall (Insolvenz des Forderungsverkäufer oder des Debitor) wird das stille Factoring zum offen Factoring, also offengelegt. Legitimiert wird dieser Forderungsverkauf durch den §354a HGB.
Einige Firmen haben bedenken, wie ihre Debitoren auf ein offenes Factoring reagieren werden. Sehr häufig wird argumentiert, dass die Debitoren einen Forderungsverkauf nicht akzeptieren würden. In der Factoring Beratung zeigt sich erfahrungsgemäß ein völlig anderes Bild.
Selbst bei großen Factoringkunden ist es üblich den Forderungsverkauf offen zu legen, denn Factoring hat sich seit einigen Jahren auch in Deutschland als alternative Finanzierung zusehends bewährt. Im größeren Mittelstand ist der Einsatz von Factoring beim Lieferanten meist lediglich die Änderung einer Bankverbindung.
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