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Factoring VOB

Fast alle Factoring Anbieter schließen Factoring nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen oder neu: Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) aus. Hintergrund ist, dass die VOB die Abtretung von Forderungen ausschließt, insbesondere auch die Nebenrechte. Factoring VOB ist deshalb für die meisten Factoring Anbieter nicht möglich. Trotzdem gibt es Factoring Gesellschaften, die sich auf Factoring VOB spezialisiert haben und sogar weitere Ausschlusskriterien, wie Teilzahlungen und Privatkunden akzeptieren. In besonderen Fällen ist der Einsatz eines Factoring Beraters (siehe auch Factoring Beratung) sinnvoll.