Eine Definition für Factoring wäre die Formulierung „entgeltlicher Erwerb von Geldforderungen“ oder auch der Begriff „Forderungskauf“.
Leider fallen auch andere Produkte unter diese Definition, wie zum Beispiel Forfaitierung oder auch ABS (Asset Backed Securities, siehe auch unter ABS).
Eine Factoring-Definition für das Geschäft, wie es im Mittelstand betrieben wird lautet:
Factoring ist der fortlaufende Kauf und Erwerb von kurzfristigen Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegen Mehrfachabnehmer. Diese Definition des Factoring grenzt den Ankauf von Einzelforderungen aus und erfasst nur auf eine gewisse Dauer angelegte Geschäftsverbindungen, in deren Rahmen stets nur neu entstehende Forderungen des Factorkunden angekauft werden.
Darüber hinaus grenzt diese Definition auch langfristige Forderungen aus. Mit diesen beiden Definitionsmerkmalen wird eine Grenze gegenüber der Forfaitierung gezogen, in dessen Rahmen Einzelforderungen, vor allem langfristige Forderungen, angekauft werden.
Die Verbindung des Definitionsmerkmals des fortlaufenden Ankaufs von Forderungen aus Lieferungen und Dienstleistungen mit dem Merkmal „Mehrfachabnehmer“ weisen auf die Zielgruppen für Factoring hin: Unternehmen im Bereich von Produktion und Handel, von oder mit Waren oder Dienstleistungen mit gewerblichen Abnehmern.
Factoring für Konzerne und Mittelstand
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